Bei den Kündigungsfristen gibt es einiges zu beachten!
Es gibt ordentliche und ausserodentliche Kündigungsfristen. Die ausserordentlichen Kündigungsfristen sind jeweils an eine Bedingung geknüpft. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Grundversicherung (KVG) und der Zusatzversicherung (VVG).
Ordentliche Kündigungsfrist
| Was? | Frist | Kündigungsdatum | Vertragsende |
| KVG | 3 Monate | 30.09. | 31.12. |
| VVG | 3 Monate ** | 30.09. ** | 31.12. |
** Falls nicht anders vertraglich vereinbart
Ausserordentliche Kündigungsfrist
| Was? | Frist | Kündigungsdatum | Vertragsende | Bedingung |
| KVG | 3 Monate | 31.03. | 30.06. | NUR Franchise 300 UND Krankenkassenwechsel |
| KVG | 1 Monat | vor Erhöhung | nach Erhöhung | Wenn die Prämie unter dem Jahr erhöht wird, darf die Krankenkasse innerhalb eines Monats gekündigt werden |
| auch unter dem Jahr. | ||||
| KVG | 1 Monat | 30.11. | 31.12. | Nach Erhöhung der Prämie auf Nächstjahresbeginn |
| VVG | 1 Monat | 30.11. | 31.12. | Erhöhung der Tarife auf Nächstjahresbeginn auch wenn ein |
| Mehrjahresvertrag besteht. |
Bemerkungen zu den Kündigungsfristen
Kontrollieren Sie bitte Ihre Verträge vor einer Kündigung. Es gibt Krankenkasse, welche mehr als 3 Monate Kündigungsfrist haben in der Zusatzversicherung (VVG). Das kommt da heraus, weil die Krankenkasse mit Ihnen einen Vertrag abschliesst, welcher dem Vertrags-Versicherungs-Gesetz VVG unterliegt. Dies betrifft nur die Zusatzversicherungen.
Die Grundversicherung ist bei JEDER Krankenkasse genau die Selbe. Jede MUSS Sie in die Grundversicherung aufnehmen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

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